SSAR / SGAR

Schweizerische Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation

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Visitations-Programm für Weiterbildungsstätten in Anästhesiologie

An der GV vom 5.11.1999 wurde das neue Weiterbildungsprogramm für Anästhesieologie genehmigt. Mit den Ziffern 5.4.2, 5.4.3 und 5.4.4 ist die Basis für ein Besuchsprogramm zur Evaluation der Weiterbildungsstätten gegeben. Die Mitglieder der Kommission zur Evaluation der Weiterbildungsstätten der SGAR (nachfolgend KEWBS bezeichnet) haben in enger Anlehnung an das FMH-Konzept ein strukturiertes Visitationsprogramm erstellt, um einen ökonomischen Ablauf der Besuche zu gewährleisten und die Qualität der Weiterbildungsstätte möglichst standardisiert zu beurteilen. Die wichtigsten Aspekte werden an dieser Stelle vorgestellt.
 

1. Hauptelemente des Besuchsprogramms sind:

 

es dient der Verbesserung der Qualität der Ausbildung für Anästhesieologie in der Schweiz

die Teilnahme für Weiterbildungsstätten ist obligatorisch

die Besuche haben keine sanktionierende Wirkung

lokale Gegebenheiten werden in der Beurteilung berücksichtigt resp. gewürdigt

es ist strukturell gleich aufgebaut wie das Pilotprojekt der FMH und es enthält ebenfalls die Elemente des Besuchsprogramms der European Academy of Anaesthesiology.

 

2. Das Programm besteht aus drei Teilen:

Teil A: Fragebogen an den Leiter der Weiterbildungsstätte
(PDF-Datei)

 

Teil B: korrespondierender Fragebogen an eine/n Vertreterin/Vertreter der Auszubildenden an der Weiterbildungsstätte
(PDF-Datei)

 

Teil C: Besuchsablauf gemäss einer "Checkliste"

 

Der Fragebogen wird im Vorfeld des Besuchs (3-4 Wochen) abgegeben und sollte dem Besucherteam zur Vorbereitung schon vor dem Visitations-Termin ausgefüllt zur Verfügung stehen.

 

3. Ein Besuchsteam besteht in der Regel aus drei Personen:

1 Vertreter/in einer Weiterbildungsstätte A

1 Vertreter/in einer Weiterbildungsstätte B oder C

1 Assistentenvertreter in Ausbildung für Facharzt in Anästhesiologie (wird durch den VSAO gestellt)
Mindestens 1 Mitglied der KEWBS pro Besuchteam.


4. Nach jeder Visitation wird ein Bericht erstellt; dabei gelten folgende Regeln:

der Bericht wird durch das Mitglied der KEWBS erstellt

der Bericht enthält keine Noten, sondern eine strukturiert zusammengefasste Beurteilung der Weiterbildungsstätte

der Bericht wird dem Leiter der Weiterbildungsstätte vor der definitiven Fassung zur Stellungnahme vorgelegt.

der Bericht bleibt vertraulich; er wird nur dem Leiter der Weiterbildungsstätte zugestellt. Ein Exemplar geht an den SGAR-Vorstand.

 

5. Die praktische Umsetzung beginnt im Jahre 2000

innerhalb von 3 Jahren sollten alle Weiterbildungsstätten (aktuell ca 50) besucht werden, d.h. pro Jahr finden 12-15 Visitationen statt.

der Besuch dauert auch für grosse Weiterbildungsstätten maximal einen Tag

die Belastung pro Teilnehmer an Visitationen sollte 3 Besuche pro Jahr nicht übersteigen.

 

Nach einer Umfrage im Sommer 1999 haben sich erfreulicherweise über 20 ärztliche Kader von Weiterbildungsstätten für eine Mitarbeit zur Verfügung gestellt. Auch der VSAO hat diese Massnahme zur Qualitätsverbesserung der Ausbildung sehr begrüsst und wird das "paritätische" Konzept durch Entsendung von Assistentenvertretern in die Besucherteams unterstützen. Somit lässt sich die Maximalbelastung auf das gewünschte Mass limitieren.

 

6. Parallele Aktivitäten der FMH:
Die Pilotphase des Besuchsprogrammes der FMH ist abgeschlossen; die Erfahrungen sind sehr positiv. Im Rahmen des übergeordneten Ziels, der Zertifizierung von Weiterbildungsstätten, hat der Zentralvorstand der FMH im Sommer 1999 daher beschlossen, ab Juni 2000 mit der Weiterbildungsordnung (WBO) Visitationen explizit zu ermöglichen (mündliche Angaben Hr. Hänggeli).
 
Obwohl gewisse Fragen noch nicht abschliessend geklärt sind, bittet die Kommission alle Leiter der Weiterbildungsstätten um die Unterstützung des ambitiösen Projekts. Das Detail-Konzept kann in wenigen Wochen von der SGAR-Homepage runtergeladen werden. Die Kommission nimmt Anregungen zum Besuchsprogramm, vorzugsweise über Email, gerne entgegen. Ebenfalls sind weitere Interessenten für die Mitwirkung an Visitationen eingeladen.
 
 
Für die Kommission:
 
Dr. med. Ph. Schumacher, Bürgerspital Solothurn;
email: pschumacher_so@spital.ktso.ch

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