SSAR / SGAR

Schweizerische Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation

Home > Offizielle Dokumente > Aufklärung und Einverständnis des Patienten > Grundsätze

Grundsätze

1. Zeitpunkt und Umfang der Aufklärung
Der Patient ist über die geplanten anästhesiologischen Massnahmen und deren Risiken aufzuklären und muss sich damit einverstanden erklären. Die Aufklärung muss rechtzeitig in verständlicher, dem Patienten angepasster Sprache erfolgen. Die Aufklärung darf nicht zur psychischen Belastung oder gar zu Verängstigung führen.
 
2. Stufenaufklärung
Schriftliche oder audiovisuelle Hilfsmittel sind für die Aufklärung wertvoll. Sie dienen der Vorbereitung des Patienten auf das persönliche Aufklärungsgespräch mit dem behandelnden Anästhesiearzt oder dessen Stellvertreter, können dieses aber keinesfalls ersetzen.
 
3. Dokumentation
Aufklärung und Einverständnis des Patienten sind zu dokumentieren.

 

4. Bundesgerichtsentscheid zur Patientenaufklärung (28.04.03)

Bitte klicken Sie hier, um den Entscheid als pdf Datei aufzurufen.
 
 
Vorstand SGAR - 17.8.2000, ergänzt durch Kommentare von SPO/FMH am 23.10.2000

News

Monday 31. October 2011

Q-Monitoring ambulante Medizin CH

Ärztinnen und Ärzte engagieren sich bei ihrer Arbeit in der Praxis täglich für die...